-Krankenkassenkurse-

Kostenerstattung und FAQs

Meine Yoga- und Entspannungskurse sind als Präventionskurse nach § 20 SGB V zertifiziert und können von deiner Krankenkasse bezuschusst werden.

Was sind Präventionskurse?

Präventionskurse sind Gesundheitskurse, die dich dabei unterstützen, deine Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Dazu zählen unter anderem Bewegungs-, Entspannungs- und Achtsamkeitsangebote wie Yoga, die auf Qualität und Wirksamkeit geprüft und zertifiziert sind.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von deiner Krankenkasse. In der Regel werden 75 € – 100 % der Kursgebühr pro Kurs übernommen. Viele Krankenkassen bezuschussen zwei Präventionskurse pro Jahr.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

  1. Du buchst und bezahlst den Kurs zunächst vollständig selbst.
  2. Du nimmst regelmäßig teil (in der Regel mindestens 80 % der Einheiten).
  3. Nach Abschluss des Kurses erhältst du von mir eine Teilnahmebescheinigung.
  4. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein (per Post oder Kundenportal).
  5. Deine Krankenkasse überweist dir den Zuschuss direkt zurück auf dein Konto.

 

Wie erfährst du deinen Zuschussbetrag?

Bitte erkundige dich vorab direkt bei deiner Krankenkasse,

•ob dein gewählter Kurs bezuschusst wird,

•in welcher Höhe die Erstattung erfolgt,

•welche Bedingungen deine Krankenkasse stellt (z.B. Teilnahmequote).

Gern kannst du mir auch deine Fragen dazu stellen, wenn du dir unsicher bist. So kannst du dich ganz auf dich und deine Auszeit im Kurs konzentrieren und die Erstattung in Ruhe regeln.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist, wenn ich krank werde oder an einem Termin nicht teilnehmen kann?

Falls du einmal krank bist oder nicht teilnehmen kannst, melde dich bitte frühzeitig ab. In der Regel können 1–2 verpasste Termine bei regelmäßigem Besuch für die Krankenkassenbescheinigung toleriert werden, da meistens eine Teilnahme von mindestens 80 % notwendig ist. Sprich mich gern an, falls du unsicher bist.

Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Nach Abschluss des Kurses bekommst du deine Teilnahmebescheinigung direkt von mir, entweder per E-Mail oder vor Ort. Damit kannst du deine Erstattung bei deiner Krankenkasse beantragen.

Muss ich den Kurs vorher bei meiner Krankenkasse anmelden?

In der Regel nicht, aber es ist sinnvoll, vor Kursbeginn bei deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe der Kurs bezuschusst wird.

Was bedeutet „§ 20 SGB V“?

Der § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) regelt die „Primäre Prävention und Gesundheitsförderung“ in Deutschland. Unter diesem Paragrafen fördern die Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse zur Gesundheitsvorsorge.

Deine nächsten Schritte

  1. Kursplatz sichern: Buche deinen Platz verbindlich über https://ayuresa.simplybook.it/v2/#book
  1. Erstattung klären: Frage vorab bei deiner Krankenkasse nach dem möglichen Zuschuss für deinen Kurs.
  1. Entspannen & teilnehmen: Genieße deine Auszeit, stärke deinen Körper & Geist und kümmere dich liebevoll um dich.
  1. Erstattung erhalten: Nach Kursabschluss erhältst du deine Teilnahmebescheinigung zur Einreichung bei deiner Krankenkasse.

 

So kannst du dir deine wohlverdiente Zeit für dich nehmen und gleichzeitig von der Bezuschussung deiner Krankenkasse profitieren.